Beratungseinsatz

Gesetzlich vorgeschrieben und sinnvoll – wir bieten Ihnen Beratungseinsätze an, um die Qualität Ihrer Pflege sicherzustellen und zu verbessern.

Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI

wir führen bei Ihnen als Pflegegeldbezieher die vorgeschriebenen Beratungseinsätze nach (nach §37 Abs. 3 SGB XI) durch.

Diese Beratungseinsätze dienen der Sicherung und Verbesserung der Versorgung des Pflegebedürftigen, der Pflegegeld erhält und keine professionelle Pflege durch einen Pflegedienst in Anspruch nimmt.

Die Frequenz der Beratungseinsätze ist je nach Pflegegrad, unterschiedlich geregelt.

  • bei Pflegegrad 1: Anspruch halbjährlich, also zwei Mal im Jahr
  • bei Pflegegrad 2 und 3: Verpflichtend halbjährlich , also zwei Mal im Jahr
  • bei Pflegegrad 4 und 5: Verpflichtend vierteljährlich einmal, also vier Mal im Jahr

Bitte beachten Sie, dass bei Nichteinhaltung er verpflichtenden Beratungseinsätzen Ihr Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden kann.

Sie können uns Online kontaktieren, um einen Beratungseinsatz durchführen  zu lassen.

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