Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI
wir führen bei Ihnen als Pflegegeldbezieher die vorgeschriebenen Beratungseinsätze nach (nach §37 Abs. 3 SGB XI) durch.
Diese Beratungseinsätze dienen der Sicherung und Verbesserung der Versorgung des Pflegebedürftigen, der Pflegegeld erhält und keine professionelle Pflege durch einen Pflegedienst in Anspruch nimmt.
Die Frequenz der Beratungseinsätze ist je nach Pflegegrad, unterschiedlich geregelt.
- bei Pflegegrad 1: Anspruch halbjährlich, also zwei Mal im Jahr
- bei Pflegegrad 2 und 3: Verpflichtend halbjährlich , also zwei Mal im Jahr
- bei Pflegegrad 4 und 5: Verpflichtend vierteljährlich einmal, also vier Mal im Jahr
Bitte beachten Sie, dass bei Nichteinhaltung er verpflichtenden Beratungseinsätzen Ihr Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden kann.
Sie können uns Online kontaktieren, um einen Beratungseinsatz durchführen zu lassen.
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Wir beraten Sie gerne
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