Verhinderungspflege
Wir bieten Ihnen die häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (nach §39 SGB XI) durch unser eigenes examiniertes Fachpersonal an. Sie haben Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn die Pflegeperson des Pflegebedürftigen aus verschiedenen Gründen wie beispielsweise Erholungsurlaub oder Krankheit an der Pflege gehindert ist. Wir übernehmen für Sie die notwendigen Aufgaben.
Betreuungs- & Entlastungsleistungen
Wir beraten Sie gern zu unseren und den allgemeinen Betreuungs- und Entlastungsleistungen (nach §45b SGB XI).
Jedem Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 stehen monatliche Leistungen zu.
Wir beraten Sie gerne
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine Beratung? Rufen Sie uns an unter Telefon
0 21 61 / 95 20 43
und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin.